Wer auf Berlins Gewässern ein Sport- oder Freizeitfahrzeug führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis. Ausgenommen davon sind nur Motorboote mit einer Leistung unter 15 PS.
Das Führen von Segelsurfbrettern und anderen muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen ist erlaubnisfrei. Für Segelboote über drei Quadratmeter Segelfläche, ist auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen in Berlin und Brandenburg der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit der Antriebsart Segel erforderlich.