WASSERTOURISMUS

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Besondere sehenswürdigkeiten

Die “Gelbe Welle”

Die Gelbe Welle ist ein einheitliches Informationssystem für wassertouristische Angebote in Deutschland. Sie wird seit 2005 vom Deutschen Tourismusverband für die Kennzeichnung von Anlegestellen oder Häfen mit mindestens zwei Liegeplätzen vergeben. Ergänzt wird die Information durch ein oder mehrere Piktogramme.

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Unsere Partner

Bei der Erstellung dieser Webseite haben uns freundlicher Weise die Senatsverwaltung für Wirtschaft, visitBerlin, Berlins offizielle Organisation für Tourismus- und Kongressmarketing und die Wirtschaftsförderungen der Bezirke Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg, Steglitz-Zehlendorf, Reinickendorf, Spandau und Treptow-Köpenick finanziell und ideell unterstützt. Viele Berliner Sportvereine haben uns Informationen über ihre Anlegemöglichkeiten zugesandt. Vom Deutsche Tourismusverband konnten wir die Liste der Anleger der Gelben Welle nutzen.

Ihnen allen gebührt unser Dank.

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Auf dem Wasser

Berlins Seen und Flüssen laden geradezu ein zu einer ausgiebigen Bootstour. Doch wer auf den Wasserstraßen der Hauptstadt unbeschwert fahren möchte, muss sich an die dort geltenden Regeln und Bestimmungen halten.

Jeder    Verkehrsteilnehmer   sollte   sich  so  zu  verhalten,  dass  die  Sicherheit  und  Leichtigkeit  des  Schiffsverkehrs       gewährleistet       sind  und  dass  kein  anderer  geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Verkehrsvorschriften  für  das  Befahren   der   Bundeswasserstraßen und der schiffbaren Landesgewässer  in Berlin regeln die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung  sowie  die Landesschifffahrtsordung.

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Was ist die “Gelbe Welle”?

  • Die „Gelbe Welle“ ist ein Hinweisschild mit hohem Wiedererkennungswert, das im gesamten Bundesgebiet vertrieben wird.

  • Ein Zeichen, das in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt und der Wasserschutzpolizei entwickelt wurde.

  • Das Zeichen der „Gelben Welle“ ersetzt nicht das amtliche „P“ und bedingt keine rechtliche Grundlage. Es kennzeichnet vielmehr unterschiedliche privatrechtliche Angebote der Unternehmen und Vereine.

  • Eine Ausnahme bilden kommunale Sportbootliegestellen, die mit dem amtlichen „P“ gekennzeichnet sind. Bei diesen ist die zusätzliche Kennzeichnung mit der „Gelben Welle“ von Vorteil.

  • Das Schild der „Gelbe Welle“ besteht aus verschiedenen Einzel-Modulen, die über zwei Schienen miteinander in Verbindung sind. Jedes Element ist kleiner als 1m2 und daher nicht genehmigungspflichtig.