WASSERTOURISMUS

Schifffahrtzeichen

Schifffahrt-zeichen

Gebote, Verbote, Empfehlungen und Erlaubnisse

Die Verkehrsschilder der Wasserstraßen sind Schifffahrtszeichen und sie verraten Ihnen, was wo erlaubt, geboten oder verboten ist. Zusätzlich gibt es individuelle, offizielle Hinweise in Schildform, die natürlich ebenso beachtet werden sollten. Die Farbe Rot weist auf Gebote und Verbote hin, die Farbe Blau auf Empfehlungen und Erlaubnisse.

Die Schilder müssen nicht immer am Ufer stehen. Sie können sich auch auf der Wasserfläche selbst befinden – entweder auf Tonnen montiert, oder auf einem festen Pfahl oder Dalben. Außerdem muss es sich nicht unbedingt um ein Metallschild handeln. Aufgemalte Zeichen, etwa auf Brücken oder Kaimauern, sind ebenso verbindlich. 

Die Wichtigsten Verkehrszeichen im Überblick

Geschwindigkeits-
beschränkung

Fahrwassertiefe begrenzt

Durchfahrthöhe begrenzt

Anhalten

Wendeverbot

Wellenschlag oder
Sogwirkung vermeiden

Überholverbot

Pfeilrichtung einschlagen

Fahrverbot für Sportfahrzeuge

Fahrverbot für Segelfahrzeuge

Fahrverbot für
Muskelbetriebene Boote 

Fahrverbot für Fahrzeuge
mit Motorantrieb

Durchfahrt verboten

Durchfahrt verboten

Erlaubnis zum Durchfahren

Ende eines Ge- oder Verbots

Durchfahrtverbot außerhalb des von Tafel begrenzten Raumes

In einer Richtung befahrbar

In beiden Richtung befahrbar

Wegen Badebetrieb für Maschienenfahrzeuge gesperrt

Was ist die “Gelbe Welle”?

  • Die „Gelbe Welle“ ist ein Hinweisschild mit hohem Wiedererkennungswert, das im gesamten Bundesgebiet vertrieben wird.

  • Ein Zeichen, das in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt und der Wasserschutzpolizei entwickelt wurde.

  • Das Zeichen der „Gelben Welle“ ersetzt nicht das amtliche „P“ und bedingt keine rechtliche Grundlage. Es kennzeichnet vielmehr unterschiedliche privatrechtliche Angebote der Unternehmen und Vereine.

  • Eine Ausnahme bilden kommunale Sportbootliegestellen, die mit dem amtlichen „P“ gekennzeichnet sind. Bei diesen ist die zusätzliche Kennzeichnung mit der „Gelben Welle“ von Vorteil.

  • Das Schild der „Gelbe Welle“ besteht aus verschiedenen Einzel-Modulen, die über zwei Schienen miteinander in Verbindung sind. Jedes Element ist kleiner als 1m2 und daher nicht genehmigungspflichtig.