Teltowkanal und Tempelhofer Hafen

Für alle, die den Kanal noch nicht voll haben

Von der Einsetzstelle Söhne Werft geht es hinein in den Teltow-Kanal und mit dem achtsamen Blick für die Frachtkähne (Achtung!, es wird sehr kippelig) paddelt man bis zur Schleuse Kleinmachnow (52.396408, 13.209959). 

Der Grundstein der Schleuse wurde 1901 gelegt und fünf Jahre später, 1906, fand die feierliche Eröffnung durch Kaiser Wilhelm II. statt. Das unübersehbar markante Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist Ziel vieler Wochenendausflügler.

Höhenunterschied vom Griebnitzsee zum Machnower See ist 2,7 Meter.

Nach dem Machnower See beginnt der lange Weg durch den Kanal. Viel Grün und eindeutig zu wenige Anhaltemöglichkeiten prägen die weiteren Kilometer. Dafür aber viel Frachtverkehr, ca. alle 60-90 Minuten ein Frachter laut Kanuforum. Im Sommer zudem viele schnell fahrende Motorboote verbunden mit hohem Wellengang. 

Auch hier eine Empfehlung des Kanuforums: im Sommer immer Spritzdecke nutzen! Insgesamt muss man sehr ambitioniert sein, um das wirklich allerletzte Abenteuer in dieser Stadt zu bestreiten.

Der Nächste wirkliche Stopp ist der Tempelhofer Hafen, bis dahin sind es 23,4 km.

Die Hafenanlage mit Lagerhaus und Kränen stammt aus den Jahren 1901 bis 1908 und steht als Gesamtensemble unter Denkmalschutz. Der Hafen trug wesentlich zum wirtschaftlichen Aufschwung Tempelhofs bei und war mit seinem riesigen Speichergebäude der bedeutendste Güterumschlagplatz für das Industriegebiet Tempelhof-Ost.

Mit einem im Jahr 2006 durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg durchgeführten Gutachterverfahren wurde versucht, für die Freianlagen und das Hafenbecken umsetzbare Gestaltungs- und Nutzungsvorschläge zu erlangen, die der Bedeutung des Standortes für die Stadt gerecht werden und eine Anziehungskraft auf die Bevölkerung im näheren und weiteren Wohnumfeld ausüben. Eine kleine kostenlose Fähre verbindet die West- mit der Ostmole.

Wer keine Lust auf den ganzen Weg durch den Teltowkanal hat, kann auch erst hier einsetzen. Direkt am Tempelhofer Damm befinden sich Stufen bis zum Wasser. Über diese kann man sein Boot zu Wasser lassen, der Weg dahin ist allerdings nicht ganz einfach, da die Parkmöglichkeiten überschaubar sind. Denn auch vom Parkhaus des benachbarten Einkaufszentrums Tempelhofer Hafen aus muss man sein Boot schon eine kleine Strecke tragen. Man kann sich jedoch auch bringen lassen oder mit den Öffentlichen zum Tempelhofer Hafen fahren (U6 bis Haltestelle Ullsteinstraße).

Der Hafen selbst mit seinem neu restaurierten Lagerhaus und den alten Krananlagen aus den Jahren 1901-1908 ist schön zu erkunden und endlich ist auch eine verdiente Pause in einem der Restaurants möglich.

Vom Hafenbecken aus geht es in den Teltower Kanal. Nach rechts kann man bis zum Griebnitzsee paddeln – 23,4 km – die sind ja zuvor beschrieben und nach links gelangt man nach 5 km zum Britzer Verbindungskanal und nach weiteren 3,5 km die Spree.

Es versteht sich von selbst, dass man nicht am gleichen Tag zurück fahren wird, wenn überhaupt. Eher ist dieser Abschnitt eingebettet in eine Wanderfahrt in die eine oder andere Richtung.

Wichtige Infos für Wasserwanderer:

Der Teltowkanal ist eine Bundeswasserstraße, somit gilt die Vorschrift Namen und Adresse am Boot zu haben sowie außen eine vorgeschriebene Kennzeichnung in 10 cm großen lateinischen Buchstaben. Namenlose Boote sollen den Namen oder Abkürzung der zugehörigen Organisation tragen; dazu kommen in jedem Fall auf Außen- oder Innenseite Namen und Anschrift des Eigentümers. 

Von dieser Regelung sind nur Surfbretter ausgenommen.
Für die gilt jedoch:
Auf den Bundeswasserstraßen innerhalb des Landes Berlin – außer Zeuthner See, Dämeritzsee – der Unteren Havelwasserstraße von Nordspitze Pfaueninsel bis km 16,4 und der Havel-Oder-Wasserstraße von km 6,4 bis km 10,2 einschließlich dem Niederneuendorfer See ist zum Führen von Segelbooten mit mehr als 3 m2 Segelfläche, einschließlich Surfbrettern, unter Segel ein Sportbootführerschein Binnen vorgeschrieben. Die von Wassersportschulen ausgestellten Surfscheine (z.B. Surfcard, Windsurfing Grundschein, Basic Windsurfing Certificate u.a.) berechtigen nicht, Surfbretter auf den o. g. Binnenschifffahrtsstraßen zu führen!

– keine Befahrungseinschränkungen von km 0 bis km 38
– Befahrungsverbot im Zehlendorfer Stichkanal

Sonderregelungen für Sportfahrzeuge unter Segel:
Für Sportfahrzeuge unter Segel, deren Segelfläche mehr als 6 m² beträgt, ist auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Bereich des Landes Berlin (außer Zeuthener See und Dämeritzsee) eine Fahrerlaubnis (Sportbootführerschein-Binnen unter Segel) erforderlich.
Darüber hinaus gilt diese Fahrerlaubnispflicht auch auf den im Land Brandenburg gelegenen Teilen der Unteren Havel-Wasserstraße von der Nordspitze der Pfaueninsel bis km 16,4 sowie auf der Havel-Oder-Wasserstraße von km 6,4 bis km 10,2 einschließlich Nieder Neuendorfer See.
Die Führerscheinpflicht für Segelsurfer ist auf den oben genannten Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Bereich der Länder Berlin und Brandenburg aufgehoben worden. Zum Surfen auf diesen Wasserstraßen ist kein Sportbootführerschein-Binnen mit der Berechtigung “Segelsurfen” mehr erforderlich.

Ein- und evtl. auch Ausstieg

Ein- und Ausstieg
Söhnel Werft Eventlocation & Bootsverleih

Adresse:
Neue Kreisstraße 50
14109 Berlin
Tel.: +49 30 80588747
www.soehnelwerft.berlin

Die Einsetzstelle Söhnelwerft ist nicht nur Ausgangspunkt für einen Vorstoß in den Teltowkanal. Man kann genauso gut die SiebenSeen-Tour von hier aus starten.

GPS-Daten:
52.401364
13.142155

Sehenswertes in der Umgebung

Strecke
37,8 km

Dauer 
Mehrtagestour

Schwierigkeit
Durch Schiffsverkehr (Berufschifffahrt) und Schleusen

ÖPNV
Bus 118 – Haltestelle Neue Kreisstraße

 
 

Checkliste

Damit du  für deine Tour nichts vergisst. 


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Was ist die “Gelbe Welle”?

  • Die „Gelbe Welle“ ist ein Hinweisschild mit hohem Wiedererkennungswert, das im gesamten Bundesgebiet vertrieben wird.

  • Ein Zeichen, das in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt und der Wasserschutzpolizei entwickelt wurde.

  • Das Zeichen der „Gelben Welle“ ersetzt nicht das amtliche „P“ und bedingt keine rechtliche Grundlage. Es kennzeichnet vielmehr unterschiedliche privatrechtliche Angebote der Unternehmen und Vereine.

  • Eine Ausnahme bilden kommunale Sportbootliegestellen, die mit dem amtlichen „P“ gekennzeichnet sind. Bei diesen ist die zusätzliche Kennzeichnung mit der „Gelben Welle“ von Vorteil.

  • Das Schild der „Gelbe Welle“ besteht aus verschiedenen Einzel-Modulen, die über zwei Schienen miteinander in Verbindung sind. Jedes Element ist kleiner als 1m2 und daher nicht genehmigungspflichtig.